Das Urlaubsgesetz
Das Urlaubsgesetz (Ferieloven)
Gemäß dem Urlaubsgesetz (ferieloven) erwerben Sie den Anspruch auf bezahlten Urlaub jeweils vom 1. September bis zum 31. August des nachfolgenden Jahres.
Dieser Zeitraum wird als das Urlaubsjahr (ferieåret) bezeichnet. Sie verdienen sich pro Monat 2,08 bezahlte Urlaubstage, sodass Sie sich bis Ende August im Ganzen 25 Tage Urlaub verdient haben, was fünf Wochen Urlaub pro Urlaubsjahr entspricht.
Den so verdienten Urlaub können Sie in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember des Folgejahres, also innerhalb eines Zeitraums von 16 Monaten, in Anspruch nehmen. Dieser Zeitraum wird als Urlaubsabwicklungsjahr (ferieafholdelsesåret) bezeichnet. Der längere Zeitraum bietet höhere Flexibilität für Ihre Wahl des Urlaubszeitpunktes.
Gleichzeitiger Urlaub
Sie können bezahlten Urlaub bekommen, sobald Sie sich den Urlaubsanspruch verdient haben. Die in einem Monat verdienten Urlaubstage können Sie im Prinzip dafür nutzen, bereits im folgenden Monat bezahlten Urlaub in Anspruch zu nehmen. Urlaub zu machen erfordert jedoch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, und in der Regel wird Urlaub in ganzen Wochen abgewickelt.
Von den bezahlten Urlaubstagen, die Sie sich verdienen, müssen im Regelfall 15 für eine ununterbrochene Abwicklung im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September aufgespart werden.
Eingefrorene Urlaubsmittel
Urlaubsmittel, die Sie im Zeitraum vom 1. September 2019 bis einschließlich 31. August 2020 angespart haben, bezeichnet man gemäß dem alten Urlaubsgesetz als "eingefrorene Urlaubsmittel". Die Urlaubsmittel, die Sie in diesem Zeitraum eventuell angespart haben, werden eingefroren und erst dann ausgezahlt, wenn Sie den Arbeitsmarkt verlassen, es sei denn, Sie haben im Herbst 2020 und Frühjahr 2021 eine Auszahlung dieser Mittel beantragt.
Wenden Sie sich mit etwaigen weiteren Fragen zu Ihren Urlaubsrechten an Ihren 3F-Ortsverband oder an Ihren Gewerkschaftsvertreter.