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Baugewerbe

Baugewerbe (Byggeområdet) Nachstehende Vorschriften regeln Ihre Arbeitsverhältnisse als Arbeitnehmer im Hoch- und Tiefbau. Wenn Sie eine Arbeit in Danmark bekommen haben, ist es wichtig, dass Sie einer Gewerkschaft beitreten und sich bei der Arbeitslosenversicherung anmelden.

Wenn Sie in Dänemark tätig sind, sind die Tarifverträge für die Verhältnisse am Arbeitsmarkt maßgeblich. Die Tarifverträge sind zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (deren Interessen 3F vertritt) ausgehandelt worden.

3F sorgt dafür, dass Sie geordnete Arbeitsbedingungen und Anspruch auf Rente, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit sowie den Mindestlohn haben. Es ist deshalb wichtig, dass sich Ihr Arbeitgeber einem Tarifvertrag angeschlossen hat.

Wenden Sie sich an die örtliche 3F-Gewerkschaft, bevor Sie ein Arbeitsverhältnis in Dänemark beginnen. Wir können Ihnen dabei helfen, schlechte Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu vermeiden.

Lohn

Falls Sie im Hoch- und Tiefbau im Rahmen des Tarifvertrags tätig sind, sollte der Stundensatz mindestens 133,65 DKK betragen (in Dänemark übersteigt der Lohn normalerweise den Mindestsatz).

Bei Stückarbeit entspricht das Arbeitsentgelt typischerweise 185 bis 225 DKK pro Stunde.

Es ist wichtig, dass Sie sich an die örtliche 3F-Gewerkschaft wenden, um eine gerechte Entlohnung sicherzustellen.

Bitte denken Sie daran, unbedingt Ihre Präsenzzeiten aufzulisten!

Werkfeiertage/tarifvertraglich geregelte Urlaubstage

Wenn Sie an einem Werkfeiertag frei haben, haben Sie statt Ihres Lohns Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 1.300 DKK über das Werkfeiertagskonto.

Ihr Arbeitgeber überweist monatlich einen Betrag in Höhe von 12,9 Prozent Ihres Lohns aufs Werkfeiertagskonto. Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine entsprechende Zahlung übers Werkfeiertagskonto, wenn Sie einen Ihrer eigens tarifvertraglich geregelten Urlaubstage in Anspruch nehmen.

Urlaub

Falls sich Ihr Arbeitgeber dem Tarifvertrag angeschlossen hat, haben Sie Anspruch auf mindestens sechs Wochen Jahresurlaub. Bitte wenden Sie sich bei Klärungsbedarf hinsichtlich Ihres Urlaubsanspruchs an Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft.

Rente

Wenden Sie sich bei Klärungsbedarf hinsichtlich der Einzahlung derartiger Beiträge und evtl. Ihrer Möglichkeiten dafür, diese ausgezahlt zu bekommen, an Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft.

Im Baugewerbe tätige Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Beitragszahlung zur Rentenversicherung in Höhe von 12,0 % des Lohns. Der Arbeitgeber zahlt 8% und der Arbeitnehmer 4%. Diese Gelder können entweder an die Rentenversicherung Pension Danmark überwiesen oder als Guthaben des Arbeitnehmers bei der 3F-Urlaubskasse geführt werden. 

Außerdem zahlt Ihr Arbeitgeber über die Rentenversicherungsgesellschaft 0,15 Prozent an ein Gesundheitssystem ein, das Sie völlig kostenlos nutzen können. Hier erhalten Sie u.a. Massagen und chiropraktische Behandlungen sowie andere Dinge, die Sie im Zusammenhang mit der Prävention von Gesundheitsschäden und bei Hilfeleistungen benötigen, wenn eine Gesundheitsschädigung eingetreten ist.

Arbeitsschutzvorschriften für Bauarbeiter in Dänemark

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