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Gartenbau und Landwirtschaft

Gartenbau und Landwirtschaft (Gartneri- og landbrugsområdet) Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie eine Arbeit bekommen haben, Mitglied der Gewerkschaft 3F sowie der damit verbundenen Arbeitslosenversicherung werden. Wir bieten Ihnen Sicherheit, falls Sie unterbezahlt oder fristlos entlassen werden.

Wenn Sie in Dänemark tätig sind, sind die Tarifverträge für die Verhältnisse am Arbeitsmarkt maßgeblich. Die Tarifverträge sind zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (deren Interessen 3F vertritt) ausgehandelt worden.

3F sorgt dafür, dass Sie geordnete Arbeitsbedingungen und Anspruch auf Rente, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit sowie den Mindestlohn haben. Es ist deshalb wichtig, dass sich Ihr Arbeitgeber einem Tarifvertrag angeschlossen hat.

Wenden Sie sich an die örtliche 3F-Gewerkschaft, ehe Sie ein Arbeitsverhältnis in Dänemark antreten. Wir können Ihnen dabei helfen, schlechte Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu vermeiden.

Denken Sie daran, unbedingt Ihre Präsenzzeiten aufzulisten!

Lohn

Wenn Sie bei einem Gartenbau- oder Landwirtschaftsbetrieb, der sich dem Tarifvertrag angeschlossen hat, arbeiten, sollte der Stundensatz mindestens 149,02 DKK (zum 1. März 2023 152,17) in der Landwirtschaft bzw. 152,31 DKK (zum 1. März 2023 155,46) im Gartenbau betragen.

Sie sollten darauf achten, dass Sie bei Arbeiten, die außerhalb der vereinbarten Arbeitsnorm liegen, Anspruch auf eine erhöhte Überstundenzulage haben.

Es ist wichtig, dass Sie sich an die örtliche 3F-Gewerkschaft wenden, um eine gerechte Entlohnung sicherzustellen.

Urlaub

In Dänemark haben Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf fünf Wochen Jahresurlaub. Falls sich Ihr Arbeitgeber dem Tarifvertrag angeschlossen hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. Wenden Sie sich bei Klärungsbedarf hinsichtlich Ihres Urlaubsanspruchs an Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft.

Rente

In der Landwirtschaft bzw. im Gartenbau tätige Arbeitnehmer haben im Rahmen eines Tarifvertrags Anspruch auf eine Beitragszahlung zur Rentenversicherung in Höhe von 12,99% des Lohns. Der Arbeitgeber zahlt 8,66% und der Arbeitnehmer 4,33%. 3F bietet Ihnen Sicherheit dafür, dass Rentenversicherungsbeiträge über den Rentenversicherungsträger PensionDanmark gezahlt werden. Mit der Rentenversicherung ist ebenfalls eine Versicherungs- und Gesundheitsfürsorgeregelung verbunden, die bis zur Beendigung der Beitragszahlungen bestehen bleibt.